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· tar, den 22.03.09 in Probleme, Wirtschaft

Warum?

Zitat Wikipedia:
Der Leitzins legt denjenigen Zinssatz fest, zu dem sich Geschäftsbanken bei einer Zentral- oder Notenbank gegen Verpfändung notenbankfähiger Sicherheiten oder unter Eingehung eines Wertpapierpensionsgeschäftes Zentralbankgeld beschaffen können.

Die Zentralbanken (ZB) vergeben also ZB-Kredite an Geschäftsbanken (GB). Diese können auf Basis dieser Kredite in Form einer Mindestreserve (MR) GB-Kredite an Nichtbanken, sowie an den Staat vergeben. Die Zinsen für diese GB-Kredite sollten den Leitzins natürlich übersteigen, da die GB noch andere Ausgaben haben, ein Risikoaufschlag existiert (bei Kreditausfall) usw. usf.

GB-Kredite werden aber immer nur dann genommen, wenn man konsumieren möchte. Ist ja auch logisch: Wenn ich nichts kaufen will, wozu brauche ich dann einen Kredit?

Beim Gewähren eines GB-Kredites gibt es nun mehrere Dinge, die man beachten muss. Dazu möchte ich auf BillHicks Beitrag verweisen und auf die Buchungsvorgänge innerhalb der GB.

Das Bargeld spielt bei unserer Betrachtung eine besondere Rolle:

Der GB-Kreditnehmer kann seinen Kredit von GB-Geld (GBG) in Bargeld wandeln, indem er sein GBG bspw. abhebt. Dabei entzieht er der Bank ZB-Geld, also die von der GB benötigten Mittel zur Kreditvergabe.

Findet dies in verstärkter Form statt, kann man von einem Bankrun sprechen, was direkt zur Insolvenz der GB führt.

Der Kreditnehmer konsumiert nun also in der Regel. Dabei passiert etwas Sonderbares: Das aus dem Kredit stammende Geld wechselt den Besitzer und landet beim Empfänger.

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