:: Volksverdummung ::
Quelle: flegel-g.de
PartG § 1
Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien
(1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.
(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.
Was veranlasst mich, ausgerechnet diesen § des Parteiengesetzes (teilweise) anzuführen? Nun, ich möchte der Frage nachgehen, wie Politiker, in der Regel ja immer noch Parteimitglieder und der Partei stringenter verhaftet als dem Volk, diesen Leitsatz des Parteiengesetzes umsetzen. Als Beispiel möge hier Herr Steinbrück dienen, SPD-Mitglied und Finanzminister. Er hat begonnen, eine Aufklärungskampagne für die Bürger zu starten. Eines der Instrumente für die Aufklärung der Bevölkerung ist der Staun-Oh-Mat...







