Quelle: flegel-g.de
An
Den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)7 21 / 81 91 0 Telefax: +49 (0)7 21 / 81 91 590
eMail: poststelle@generalbundesanwalt.deIch erstatte Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundespräsidenten Horst Köhler, die Mitglieder der Bundesregierung und alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des EU-Vertrages zugestimmt haben. Desweiteren stelle ich Strafanzeige gegen die Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter des Bundesrates der Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt haben, sowie gegen die Altbundeskanzler Gerhard Schröder, Helmut Kohl und Helmut Schmidt und den ehemaligen Finanzminister Theo Waigel wegen erwiesenem Hochverrat aufgrund von Art. 20 GG und den §§ 81 bis 83a des StGB.
Begründung:
Der Strafanzeige liegen grundsätzliche Erwägungen zugrunde:
1.
Deutschland hat bisher keinen Friedensvertrag und keine Verfassung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein Interimsersatz, entwickelt auf Weisung der alliierten Besatzungsmächte nach dem 2. Weltkrieg. In der Präambel und in Artikel 146 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands das Grundgesetz durch eine vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung ersetzt werden soll. Das ist bisher nicht geschehen, was den Schluss zulässt, dass Deutschland noch immer besetztes Gebiet ist und somit ein nicht handlungsfähiges Staatsgebilde auf der Basis der Reichsverfassung der Weimarer Republik.
Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Besatzungsmächte, noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. "Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."







