Quelle: europarl.europa.eu
Das Europäische Parlament hat heute die Richtlinie "über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt" verabschiedet. Erstmals werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu betrachten und unter Strafe zu stellen. Die strafrechtlichen Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein. Ziel der Richtlinie ist ein wirksamerer Schutz der Umwelt.
Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Hartmut NASSAUER (CDU), sprach in der Debatte von einem "weit reichenden und bemerkenswerten Schritt", denn namens der Europäischen Union sollen künftig auch Strafen ausgesprochen werden, und zwar "zunächst" wegen Verstößen gegen das Umweltrecht. Eigentlich, so Nassauer, sei das Strafrecht der Europäischen Union entzogen.
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Als Straftaten zu werten sind auch die erhebliche Schädigung eines Lebensraums innerhalb eines geschützten Gebiets sowie Produktion, Ein- und Ausfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen...
zum Thema:
- orf.at: Pflanzen sind globale Methan-Produzenten
- wahrheitssuche.org: Die Ozonlüge








