Quelle: politblog.net
“Der Lokführer-Streik ist verfassungswidrig”
Rupert Scholz, ehemaliger Verteidigungsminister, Staatsrechtler und CDU-Politiker, war es, der kürzlich im Focus forderte: Die Bahn solle vor dem Verfassungsgericht gegen den Lokführerstreik Klage einreichen. Schließlich sei der Konzern ein Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge und deshalb müsse der Aspekt der Verhältnismäßigkeit „in besonderer Weise“ berücksichtigt werden.
Den Gedanken der Verhältnismäßigkeit hat zuvor noch keiner so klar ins Feld geführt. Scholz bezog sich auf die nicht vorhandene “Kampfparität” und ist der Ansicht, die Bahn hätte keine ausreichenden Mittel, sich zur Wehr zu setzen.
Wir dagegen wollen die Verhältnismäßigkeit unter einem anderen Aspekt unter die Lupe nehmen...







