Quelle: mehr-demokratie.de (PDF)
1. Wussten Sie, dass unsere Volksvertreter einer Verfassung zugestimmt haben, die bestimmt:
Was Brüssel sagt, das müssen wir machen
So steht es im Text: „Diese Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.“
Bis 2004 kamen ca. 2/3 aller Gesetze aus Brüssel, mit Strafen versehen, wenn sich ein Land nicht daran hält. Die Vorgaben der EU sollen nach dieser Verfassung sogar noch über den Verfassungen und Grundgesetzen der Mitgliedsländer stehen.
Dieser Artikel stand im Entwurf der Verfassung weit hinten. Um zu zeigen, wie ernst er gemeint ist, steht er jetzt weiter vorne – noch vor den Grundrechten (Art. I–6, S.18).2. Hätten Sie geglaubt, dass Brüssel Teile dieser Verfassung nach eigenem Gutdünken abändern kann?
Von 321 Bestimmungen des Teils 3 dürfen 154 geändert werden – ohne eine Regierungskonferenz, und ohne dass das EU-Parlament zustimmen muss
Darunter sind sehr wichtige Bereiche: europäischer Binnenmarkt; Arbeitnehmer; freier Warenverkehr; Kapital- und Zahlungsverkehr; Wettbewerbsregeln; Wirtschafts- und Währungspolitik; Umwelt; Verbraucherschutz; Verkehr; Landwirtschaft; Justiz; Industrie. Es reicht schon, wenn das EU – Parlament nur „angehört wird; nur der Europäische Rat muss sich einig sein (Art. IV–445, S. 197)...







