:: Das Rentensystem ::
Das Problem der Kapitalbasierten Rente
Jede Kapitalrente basiert auf der Schuld eines Anderen. Bei der klassischen Geldanlage eines Sparbriefs ist der direkte Schuldner ein Kreditinstitut. Das Kreditinstitut reicht das Sparvolumen als Kredit weiter. Wird der Kredit getilgt, muss ein Nachschuldner gefunden werden. Für jede Zinsgutschrift muss in Höhe der Zinsgutschrift ebenfalls ein Schuldner gefunden werden. Der Verlauf der Kapitalentwicklung verläuft exponentiell. Also Folgezeiteinheit ist die Zinsgutschrift höher als in der Periode davor. Ebenso steigt die Schuld des Vertragspartners im gleichen Höhe. Es müssen immer mehr bzw. immer höhere Kredite ausgereicht werden. Solange das Kapital wächst, wächst auch der Schuldenstand.
Sehr hohe Kapitalstöcke, wie sie heute im Jahr 2008 existieren, wachsen auch entsprechend schnell. Ab einer sehr hohen Kapitalhöhe lassen sich kein weiteren Schuldner mehr finden. Die Guthaben wachsen dennoch unaufhörlich jedes Jahr. Der Vertragspartner ist dann Konkurs. Der Kapitalstock löst sich auf, ebenso wie die Schulden der Schuldner. Eine Rente aus einem nicht mehr vorhandenen Kapital ist verschwunden.
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Zu dem umlagefinanziertem System lässt sich noch einiges Ausführen. Z.B. Zeitpunkt des Renteneintrittaltes. Höhe der Rente, wie wird mit Einnahmen im Rentenalter verfahren. Höhe der Mindestrente/Maximalrente, Indizierung der Maximalrente am durchschnittliche Einkommen, Beitragsbemessungsgrenze ja oder nein. Alle diese Punkte sind allerdings schon Gestaltungsdetails und gehören nicht in diese grundsätzliche Betrachtung.







