:: Das Rentensystem ::
Entwicklung der Einnahmeseite der gesetzlichen Rente
Nach dem 2.Weltkrieg ist die Rente aus dem Erwerbseinkommen gezahlt worden. Mangels Kapitalstock ist fast das gesamte Volkseinkommen die Basis gewesen. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich durch Sparen ein Kapitalstock gebildet, dessen Erträge nicht rentenwirksam sind. Der Anteil der Erwerbseinkommen am Volkseinkommen sinkt zunehmend. Auch Pacht und Mieteinnahmen sind nicht rentenwirksam. Je höher der Kapitalstock anwächst, desto geringer fallen die Renteneinnahmen aus den Erwerbseinkommen aus. Der Rentenbeitrag muss zwangsläufig für die Erwerbseinkommen steigen.
Wäre von Beginn an jede Einnahme, also auch Kapitaleinkünfte rentenwirksam gewesen, dann wäre seit dem 2.Weltkrieg zu jedem Zeitpunkt das gesamte Volkseinkommen die Basis der Einnahmeseite gewesen. Jeder mit einem Einkommen sammelt dann Rentenpunkte. Somit hat auch jeder im Rentenalter einen Anspruch auf eine Rente. Wer in der Zeit viel Rentenpunkte ansammelt, erhält auch eine hohe Rente. Kein Einwohner fällt im Alter in unverschuldete Armut, außer ein Einwohner hat sich in seiner gesamten Arbeitszeit vollständig verweigert. In diesem Fall wird nur eine Mindestrente gewährt.
Inflation und Deflation, Demografie
Inflation spielt nur noch eine untergeordnete Rolle, denn mit steigendem Volkseinkommen, steigen auch die Einnahmen und damit die kann auch mehr ausgezahlt werden. Steigt die Anzahl der Rentenempfänger stärker als die Einnahmen dazu, dann ist festzulegen ob die Renten geringer als das Zuwachs des Volkseinkommens steigen oder ob der Rentenbeitrag erhöht wird oder beides.
Mit der Basis des Volkseinkommens auf der Einnahmeseite sind ein für alle mal alle „Rentenprobleme“ aus der Welt geschaffen.







