von Axel
Alle Rentensysteme werden aus den heutigen Einnahmen finanziert. Das gilt für das Umlagesystem als auch für die kapitalbasierte Rente. Dauerhaft überlebensfähig ist einzig das Umlagesystem. Das Umlagesystem ist KEIN Schneeballsystem, wie immer wieder wieder zu hören. Das Kapitalbasierte ist auf einige dauerhafte steigende Verschuldung aufgebaut. Mit einer Änderung der Einnahmebasis der gesetzlichen Rente auf alle Einkommensarten oder kurz: auf das Volkseinkommen, wären alle „Rentenprobleme“ aus der Welt geschaffen.
Alle Rentensysteme werden aus den aktuellen Einnahmen finanziert
Das kapitalbasierte System ist noch in 2 Varianten zu unterscheiden
- ohne Kapitalverzehr (ggf auch noch mit weiterem Kapitalaufbau)
- mit Kapitalverzehr
Das kapitalbasierte Rentensystem beruht auf Renditen und Geldkapitalzinsen. Geld selbst wirft keine Zinsen ab. Banknoten und Münzen vermehren sich nicht, Die bleiben immer gleich viele. Sobald das Geld zu einer Bank getragen ist, hat es sich in ein Guthaben gewandelt, es ist ein Anspruch auf Geld. Auch hier wirft das Geld selbst keine Zinsen ab. Bei einer Geldanlage verspricht die Bank bzw. der Schuldner eine Vermehrung durch Zins.
Das Geld muss ein Anderer als Schuld aufnehmen. Dieser Andere zahlt dann Zinsen. Die Zinszahlungen sind dann die auszuzahlenden Renten. Ebenso gilt es für Renditen. Weder Zinszahlungen noch Renditen sind einfach da. Beide werden jetzt entrichtet und dienen im Fall einer auszuzahlenden Rente als Ausgabe.
Es gilt: Einnahme jetzt = Ausgabe jetzt.
Mit Kapitalverzehr gilt das gleiche. Der Unterschied ist jedoch, das zur Zahlung einer in der Höhe gleichbleibenden Rente auch noch ein Tilgungsanteil mit ausgezahlt wird. Hierbei ist festzustellen, das nur der Betrag der Rente gleich bleibt, die Kaufkraft dagegen durch Inflation permanent sinkt. Der kapitalverzehrende Teil (auf der Schuldnerseite ist das die Tilgung) muss ebenfalls jetzt eingezahlt werden.
Es gilt: Einnahme jetzt = Ausgabe jetzt.
Der Fall mit gleichzeitigem weiterem Kapitalaufbau wird die Rentenzahlung nur aus dem Zins-/Renditenanteil bedient. Der überschüssige Ertrag hat die Geldansprüche vermehrt. Liegen die bei einer Bank, dann muss dieser überschüssige Betrag als zusätzlicher Kredit vermittelt werden. Sollte auch noch eine Tilgung gezahlt worden sein, dann ist aus der Sicht der „sich vermehrenden Kapitalbasierten“ Rente auch wieder der Tilgungsanteil als Kredit zu vermitteln. Zur Erinnerung: Geld wirft kein Zinsen ab. Egal wieviele Geldscheine in einem Tresor liegen, die werden einfach nicht mehr. die bleiben immer gleich viel. Erst wenn es einer „ausgeliehen“ hat, erst dann gibt es Zinszahlungen. Sachkapital selbst wirft überhaupt keine Rente ab. Edelmetall, Grund oder Kunstgegestände müssen erst verkauft werden, bevor eine Einnahme vorliegt.
Wieder gilt: Einnahme jetzt = Ausgabe jetzt.
Das umlagebasierte System
Bei diesem System werden aus den heutigen Erwerbseinkommen ein Teil für die Renten abgezweigt. Die Einnahmen werden gleich wieder zur Ausgabe, den Renten. Es gibt also keine Einzahlungen im Sinne eines „sich ansammelnden Kapitalstocks“. Es gibt nur Rentenbeiträge. Die Rentenbeiträge werden in Rentenpunkte umgerechnet und auf einen persönlichen Rentenkonto gesammelt. die Rentenpunkte sind das „Rentenkapital“.
Warum scheint das Umlagesystem zusammenzubrechen?
Das Umlagesystem basiert auf den Erwerbseinkommen, nur diese sind rentenwirksam. 1950 und auch noch 1960 waren fast 95% des gesamten Volkseinkommens Erwerbseinkommen. Das führte zu so reichlichen Einnahmen, das sogar ein gewaltige Puffer aufgebaut werden konnte, der Juliusturm. Anders ausgedrückt: die Einnahmen waren höher als die Ausgaben.
Im Jahr 2005 ist der Anteil der rentenwirksamen Erwerbseinkommen auf unter. 60% gesunken. Nur noch etwas mehr als die Hälfte des Volkseinkommens sind rentenwirksam. Der Bevölkerungsanteil, der Rente bezieht ist ebenfalls größer geworden. Nun ist leicht verständlich, warum der beitragspflichtige Rentenbeitrag von 10% (1950) auf zur Zeit 20% steigen musste. Das Rentensystem hat kein Ausgabeproblem sondern ein Einnahmeproblem. Niedrige Beitragsbemessungsgrenzen verschärfen das Problem.
Dabei ist die umlagefinanzierte Rente ein geniales System. Ab sofort können alle wieder in das System hinein. Beispiel Apotheker: Den Apothekerrentenempfängern stehen sofort die ca. 8-fache Anzahl an Beitragszahlern gegenüber. Ebenso ist es mit fast allen Berufsgruppen, die nicht in die gesetzliche Rente eingegliedert sind.
Entwicklung der Einnahmeseite der gesetzlichen Rente
Nach dem 2.Weltkrieg ist die Rente aus dem Erwerbseinkommen gezahlt worden. Mangels Kapitalstock ist fast das gesamte Volkseinkommen die Basis gewesen. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich durch Sparen ein Kapitalstock gebildet, dessen Erträge nicht rentenwirksam sind. Der Anteil der Erwerbseinkommen am Volkseinkommen sinkt zunehmend. Auch Pacht und Mieteinnahmen sind nicht rentenwirksam. Je höher der Kapitalstock anwächst, desto geringer fallen die Renteneinnahmen aus den Erwerbseinkommen aus. Der Rentenbeitrag muss zwangsläufig für die Erwerbseinkommen steigen.
Wäre von Beginn an jede Einnahme, also auch Kapitaleinkünfte rentenwirksam gewesen, dann wäre seit dem 2.Weltkrieg zu jedem Zeitpunkt das gesamte Volkseinkommen die Basis der Einnahmeseite gewesen. Jeder mit einem Einkommen sammelt dann Rentenpunkte. Somit hat auch jeder im Rentenalter einen Anspruch auf eine Rente. Wer in der Zeit viel Rentenpunkte ansammelt, erhält auch eine hohe Rente. Kein Einwohner fällt im Alter in unverschuldete Armut, außer ein Einwohner hat sich in seiner gesamten Arbeitszeit vollständig verweigert. In diesem Fall wird nur eine Mindestrente gewährt.
Inflation und Deflation, Demografie
Inflation spielt nur noch eine untergeordnete Rolle, denn mit steigendem Volkseinkommen, steigen auch die Einnahmen und damit die kann auch mehr ausgezahlt werden. Steigt die Anzahl der Rentenempfänger stärker als die Einnahmen dazu, dann ist festzulegen ob die Renten geringer als das Zuwachs des Volkseinkommens steigen oder ob der Rentenbeitrag erhöht wird oder beides.
Mit der Basis des Volkseinkommens auf der Einnahmeseite sind ein für alle mal alle „Rentenprobleme“ aus der Welt geschaffen.
Das Problem der Kapitalbasierten Rente
Jede Kapitalrente basiert auf der Schuld eines Anderen. Bei der klassischen Geldanlage eines Sparbriefs ist der direkte Schuldner ein Kreditinstitut. Das Kreditinstitut reicht das Sparvolumen als Kredit weiter. Wird der Kredit getilgt, muss ein Nachschuldner gefunden werden. Für jede Zinsgutschrift muss in Höhe der Zinsgutschrift ebenfalls ein Schuldner gefunden werden. Der Verlauf der Kapitalentwicklung verläuft exponentiell. Also Folgezeiteinheit ist die Zinsgutschrift höher als in der Periode davor. Ebenso steigt die Schuld des Vertragspartners im gleichen Höhe. Es müssen immer mehr bzw. immer höhere Kredite ausgereicht werden. Solange das Kapital wächst, wächst auch der Schuldenstand.
Sehr hohe Kapitalstöcke, wie sie heute im Jahr 2008 existieren, wachsen auch entsprechend schnell. Ab einer sehr hohen Kapitalhöhe lassen sich kein weiteren Schuldner mehr finden. Die Guthaben wachsen dennoch unaufhörlich jedes Jahr. Der Vertragspartner ist dann Konkurs. Der Kapitalstock löst sich auf, ebenso wie die Schulden der Schuldner. Eine Rente aus einem nicht mehr vorhandenen Kapital ist verschwunden.
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Zu dem umlagefinanziertem System lässt sich noch einiges Ausführen. Z.B. Zeitpunkt des Renteneintrittaltes. Höhe der Rente, wie wird mit Einnahmen im Rentenalter verfahren. Höhe der Mindestrente/Maximalrente, Indizierung der Maximalrente am durchschnittliche Einkommen, Beitragsbemessungsgrenze ja oder nein. Alle diese Punkte sind allerdings schon Gestaltungsdetails und gehören nicht in diese grundsätzliche Betrachtung.



