.: 2010 :.


Mail an Prof. Huber bzgl. einstufigem Finanzsystem

· tar, den 03.05.10 in Finanzsystem, alternative Geldsysteme

Datum: 26.01.2010
Betreff: einstufiges Finanzsystem

Sehr geehrter Herr Professor Doktor Huber,

mein Name ist Mario Schieschnek, ich bin Student der Wirtschaftswissenschaften, genauer Wirtschaftsinformatik, im 3. Semester der TU Chemnitz und befasse mich seit Ende 2005 autodidaktisch mit unserem Geld- & Bankensystem.

Nachdem mir der Vorschlag eines einstufigen Geldsystems, also einer 100% Mindestreservedeckung, bis noch vor 2 Wochen als notwendig zur Stabilisierung des gesamten Finanzsystems erschien, habe ich diese Auffassung anhand der historischen Entstehung von Geld und Zins nun revidiert und möchte Ihnen diese Erkenntnis keinesfalls vorenthalten.

Historisch ist Geld tatsächlich aus der Leihe eines lebensnotwendigen Gutes entstanden - höchstwahrscheinlich handelte es sich dabei um Getreide, da es nicht nur als Nahrung, sondern gleichzeitig als Zwangsabgabe an die Regierung steuerschuldbefreiend war. Es ist aber für den weiteren Verlauf vollkommen egal, um was es sich konkret gehandelt haben mag.

Wichtig ist nur, dass der Verleiher dieses Gutes ein Dokument über eben diese Leihe verfasst hatte. Die dokumentierte Forderung war geboren - und damit das Geld. weiterlesen

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Was ist Geld

· tar, den 27.01.10 in Finanzsystem

Kurz und knapp: Geld ist eine dokumentierte Eigentumsforderung.

Ein Unterschied zwischen Geld und Kredit existiert aus meiner Sicht daher nur scheinbar. Ich werde versuchen, dies am Beispiel einer typischen Kreditvergabe zu erklären:

Unternehmer (U) geht zu einer Geschäftsbank (GB) und möchte einen Kredit. Die GB prüft die Bonität des U, also dessen Eigentum und dessen zu erwartenden Eigentumsforderungen (Einkommen), die zu seinem künftigen Eigentum zu zählen sind.

Nach eingehender Eigentumshaftungsprüfung gewährt die GB den Kredit an den U. Damit bucht sie eine "Forderung gegen das Eigentum von U" mit Fälligkeit zum Termin X in ihre Bilanz ein.

Normalerweise (zumindest theoretisch) reicht die GB nun entsprechend eigenes Eigentum an den U weiter, üblicherweise "Forderungen gegen das Eigentum der ZB" (sprich Zentralbankengeld in Form von Bargeld). Der Einfachheit halber (und weil durch den Fortschritt der EDV überwiegend Zahlungen per Geschäftsbankguthaben getätigt werden) - überlässt der U diese "Forderungen gegen das Eigentum der ZB" der GB und erhält im Gegenzug eine "Forderungen gegen das Eigentum der GB", sprich Geschäftsbankguthaben (GBG) bei dieser Geschäftsbank. Damit gewährt der U der GB Kredit, was zunächst einer Forderung mit unbefristeter Fälligkeit (jederzeit abrufbar) entspricht. Diese kann natürlich auch in eine befristete Forderung gewandelt werden (Sparbuch usw.).

Eine heutige, angebliche einfache GB-Kreditvergabe entspricht demzufolge (mittlerweile) einer doppelten Kreditvergabe zwischen GB und dem Publikum. weiterlesen

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