Quelle: nachdenkseiten.de
„Wettbewerb“ dient Neoliberalen als Zauberwort, mit dem sie die angeblich verkrusteten Strukturen des Wohlfahrtsstaates aufbrechen und auch bei einer Reform des Föderalsystems der Staatsordnung die bisherigen, als überholt bezeichneten Verhältnisse zum Tanzen bringen möchten. Rainer Hank, Leiter des Wirtschaftsressorts der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, verlangt Wettbewerb auf den Arbeitsmärkten, in den sozialen Sicherungssystemen und im Bundesstaat: „Ein wichtiger Schlüssel zu mehr horizontalem Wettbewerb liegt auf dem Felde des Sozialen. Der gegenwärtige Sozialstaat muß stärker privatisiert, der verbleibende Kernsozialstaat stärker dezentralisiert werden.“ Christoph Butterwegge hat uns einen Beitrag aus dem Buch „Kritik des Neoliberalismus“ zur Verfügung gestellt, das er zusammen mit Bettina Lösch und Ralf Ptak herausgibt und das dieser Tage erscheint.
Wer – wie mancher Neoliberaler – die kapitalistische Ökonomie verabsolutiert, negiert im Grunde demokratische Politik und repräsentative Demokratie, weil beide Mehrheitsentscheidungen und nicht das Privateigentum an Produktionsmitteln zum Fixpunkt gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse machen. Um den „Standort D“ zu retten, stellte Jürgen Schrempp, seinerzeit Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aerospace AG und Vorstandsmitglied der Daimler-Benz AG, Mitte der 1990er-Jahre die politische Kultur der Bundesrepublik in Frage: „Das etablierte Vorgehen, das die politischen Entscheidungen von ihrer Mehrheitsfähigkeit abhängig macht, ist der heutigen Zeit nicht mehr gewachsen.“ Den damaligen BDI-Präsidenten Hans-Olaf Henkel trieben ähnliche Sorgen um. Er hielt das deutsche Verhältniswahlrecht für überholt und konstatierte: „Wenn es (…) so ist, daß der Wettbewerb zwischen Standorten eine relative Veranstaltung ist und daß wir selbst bei eigener Bewegung zurückfallen, wenn andere schneller auf die Herausforderungen der Globalisierung reagieren als wir, dann müssen wir uns fragen, ob unser politisches System eigentlich noch wettbewerbsfähig ist.“
In seiner Rede zur Auflösung des Bundestages und zur Ausschreibung der Neuwahl seiner Abgeordneten erklärte Horst Köhler am 21. Juli 2005 ein Grundprinzip der Verfassung zumindest in seiner konkreten Ausprägung, das bewährte Institutionengefüge und die vertikale Gewaltenteilung der Bundesrepublik kurzerhand für antiquiert: „Die föderale Ordnung ist überholt.“ Bisher war der Föderalismus ein institutionelles Hindernis für radikale Reformen des Neoliberalismus, das zu überwinden sich die Bertelsmann Stiftung, der „Konvent für Deutschland“ mit Hans-Olaf Henkel und Altbundespräsident Roman Herzog sowie andere Lobbygruppen seit längerem als Ziel ihrer Bemühungen gesetzt hatten. Francis G. Castles, Herbert Obinger und Stephan Leibfried gelangten in einem sechs OECD-Länder erfassenden Vergleich zu dem Ergebnis, „dass der Föderalismus den Rückbau des Sozialstaates nicht erleichtert, sondern eher erschwert hat.“ Dies gilt auch und gerade für Deutschland, wo der Bundesrat häufig als besonders effektives Vetoorgan fungierte, das ärmere Länder begünstigte und eine desto größere Wirkung erzielte, je mehr Landtagswahlen eine Regierungspartei oder -koalition beispielsweise aufgrund der Kürzung von Transferleistungen verlor. Schon deshalb bedeuteten weniger Landtagswahlen infolge von vier auf fünf Jahre verlängerter Legislaturperioden, die sich partiell durchsetzten, auch nicht mehr Demokratie, sondern trugen eher zum weiteren Abbau des Wohlfahrtsstaates bei.
Selbst das Grundgesetz ist Ultraliberalen ein Dorn im Auge, suchen sie doch sein Sozialstaatsgebot außer Kraft zu setzen und dem Markt nicht nur Vor-, sondern auch Verfassungsrang zu verschaffen. Dabei stören demokratische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse, die (zu) lange dauern, Prinzipien wie die Gewaltenteilung und föderale Strukturen, weil sie Macht tendenziell beschränken, sowie der Konsenszwang eines Parteienstaates. Thomas Darnstädt lästerte denn auch in einem Spiegel-Heft (v. 12.5.2003), dessen Titelblatt das Grundgesetz als Erstausgabe mit Goldschnitt zeigt, auf die eine fast heruntergebrannte Kerze ihren Wachs unter der Überschrift „Die verstaubte Verfassung. Wie das Grundgesetz Reformen blockiert“ ergießt: „Das Grundgesetz der Hightech-Gesellschaft des 21. Jahrhunderts ähnelt einem VW-Käfer, Baujahr Mai 1949 – das waren die mit den Brezelfenstern.“ Den hierzulande angeblich bestehenden „Reformstau“ erklärte Darnstädt primär mit den voneinander abweichenden Mehrheitsverhältnissen in Bundestag und -rat. Letzterer erschien ihm geradezu als Blockadeinstrument und Bremsklotz jeglicher Reformpolitik: „Wie (…) soll der Staat der 16 Bundesländer funktionieren, wenn das Tempo immer vom Langsamsten bestimmt wird?“ ...